Ein kirchennaher Verein hat Christoph Germscheid unter Androhung von Rechtsmitteln verboten, einen als Wortmarke geschützten Begriff im Stichwortregister seines Webkataloges zu benutzen. Derzeit lässt Herr Germscheid prüfen, ob er ohne strafrechtliche Konsequenzen den Namen, die Adresse und den Internet-Auftritt des christlichen Abmahnvereins nennen darf. Auf eine Fortsetzung seines Projektes will er leider verzichten. Schade; via ms-zipperlein.net.
Jeden weiteren Kommentar zu diesem Vorgang verbiete ich mir. Er würde unbedingt juristische Konsequenzen nachsichziehen.
MS-Webkatalog wegen Abmahnung eingestellt
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