Okay, Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind mir bekannt – auch wie sie sich vermeiden lassen – was aber sind Aufzahlungen?
Die Aufzahlung wird dem gesetzlich Versicherten auferlegt, wenn ihm ein Arzneimittel verordnet wird, für das ein Festbetrag festgelegt wurde, der Preis des in der Apotheke verfügbaren Präparats jedoch über diesem Festbetrag liegt.
In diesem Fall muss der Patient zusätzlich zur zu zahlenden Zuzahlung (Zzzzzz!) die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem tatsächlichen Preis des Arzneimittels als Aufzahlung aufzahlen.
Diese Aufzahlungen werden auch dann aufzahlbar, wenn der Patient die Belastungsgrenze von zwei beziehungsweise bei chronisch Kranken von einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt erreicht hat.
Übrigens: Beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), mehren sich die Beschwerden, dass für verschreibungspflichtige Festbetrags-Arzneimittel häufig Aufzahlungen zu leisten sind – weil die Festbetrags-Medikamente zufällig gerade nicht lieferbar sein sollen; via apotheker-zeitung.
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