Wenn der Patient sich für die Vorkasse mit Kostenerstattung entscheidet, rechnet der Arzt jede einzelne erbrachte Leistung nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) mit 2,3-fachem Satz ab. Das bedeutet, der Arzt bekommt mehr als das Doppelte der bisherigen Einnahmen. Die Kasse darf dem Patienten bei Anwendung der Kostenerstattung aber nur den gesetzlich festgelegten Betrag erstatten. So entstehen hohe Differenzbeträge von mehr als 50 Prozent, auf denen der Verbraucher letztlich sitzen bleibt; via Gemeinsame Pressemitteilung von Sozialverband VdK Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband und AOK-Bundesverband.
So blöde muss man erst mal sein.
Mogelpackung Vorkasse: Warnung vor Kostenfalle für gesetzlich Krankenversicherte
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